Das neue Heizung-Gesetz 2024

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch Heizungs-Gesetz genannt, verabschiedet. Dieses Gesetz soll ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. 

Folgende Eckpunkte wurden bereits festgelegt: 

Heizungen im Neubau

In ausgewiesenen Neubaugebieten müssen ab dem 01. Januar 2024 neu installierte Heizungen mindestens 65 Prozent ihres Wärmebedarfs aus Erneuerbarer Energie decken. Die Art der Technologie spielt hierbei keine Rolle. Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen.

Heizungen in Bestandsimmobilien

Bestehende Heizungen in Bestandsgebäuden dürfen bis Ende 2044 unabhängig vom Anteil erneuerbarer Energie weiter betrieben werden. Sollte eine Gas- oder Ölheizung kaputt gehen, darf sie repariert werden. Sollten sie irreparabel defekt sein, eine sogenannte Heizungshavarie, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden. 

Kommunale Wärmeplanung

Die Wärmeplanung soll darüber informieren, welche bestehenden und zukünftigen Optionen zur Wärmeversorgung in der Gemeinde und vor Ort bereitstehen. Der kommunale Wärmeplan soll bei der individuellen Entscheidung bezüglich der zu wählenden Heiztechnologie helfen. Durch eine klimafreundliche Fernwärmeerzeugung wäre die 65-Prozent-EE-Vorgabe erfüllt. Die Frist dafür, wann ein Wärmeplan vorzuliegen hat, ist von der Einwohnerzahl abhängig. 

Heizungsförderung

Für den Umstieg aufs Heizen mit erneuerbaren Energie gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlicher Förderung, wobei alle erneuerbaren Energien (Wärmepumpe, Biomasse, etc.) gleichwertig gefördert werden. So sind zu 70 Prozent Förderung möglich. Alle Antragstellungen erhalten eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten. Einkommensabhängig kommen 30 Prozent Förderung zusätzlich dazu. Außerdem ist für den Austausch alter Heizungen ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent vorgesehen. Die Boni sind kumulierter bis zu einer maximalen Förderung von 70 Prozent. Fossile Energieträger-Systeme werden nicht gefördert. 

Die neuen Förderrichtlinien des BEG, die die Fördersätze und -bedingungen festlegen, werden voraussichtlich bis Ende September final beschlossen. 

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